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Förderantrag für suchtpräventive Angebote und Projekte in den Verbandsgemeinden Bodenheim und Rhein-Selz

Hinweis: Dieser Antrag muss mind. vier Wochen vor Projektbeginn bei uns eingegangen sein.

Der Vorstand prüft zeitnah ihren Antrag und gibt schnellstmöglich eine Rückmeldung via Mail. Sollte der Antrag positiv beschieden werden,  gilt dieser als genehmigt und förderfähig. Speichern Sie diese Mail. Die Auszahlung des genehmigten Förderbeitrages erfolgt nach Umsetzung des Angebotes und Einreichung des Verwendnungsnachweises. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Um es uns als Förderverein leichter zu machen teilen Sie uns über dieses Feld ihr Bankverbindung gerne schon bei der Antragstellung mit.
Ist Ihre Institution Mitglied im Regionalen Arbeitskreis Suchtprävention (RAK) *
Kooperieren Sie mit der regionalen Fachstelle Suchtprävention der Regionale Diakonie Rheinhessen? *
Suchtprävention ist alles und nichts.... Heben Sie hier den (Ihrer Meinung nach) suchtpräventiven Charakter Ihres Angebotes kurz hervor (Hinweis: Nutzen Sie dafür auch gerne die KI...). Weshalb wirkt ihr Angebot auch Suchtpräventiv? Was ist konkret geplant in Bezug auf das Thema Suchtprävention (Themenschwerpunkte...)?
Dialoggruppe Ihres Angebotes *
Der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor Projektbeginn bei uns eingegangen sein. Nach Projektumsetzung muss der Verwendungsnachweis bei uns eingehen. Erst dann kann die Auszahlung der Fördersumme erfolgen.
Wir fördern Projekte in den Verbandsgemeinden Bodenheim und Rhein-Selz

Finanzierungsplan

Wenn nicht vorhanden, bitte 0 € eintragen.
Ihre beantragte Fördersumme beim Förderverein
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