Förderantrag für suchtpräventive Angebote und Projekte in den Verbandsgemeinden Bodenheim und Rhein-Selz
Hinweis: Dieser Antrag muss mind. vier Wochen vor Projektbeginn bei uns eingegangen sein.
Der Vorstand prüft zeitnah ihren Antrag und gibt schnellstmöglich eine Rückmeldung via Mail. Sollte der Antrag positiv beschieden werden, gilt dieser als genehmigt und förderfähig. Speichern Sie diese Mail. Die Auszahlung des genehmigten Förderbeitrages erfolgt nach Umsetzung des Angebotes und Einreichung des Verwendnungsnachweises. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.